10. Zu den Vorwürfen betreffend Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 10.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Betreffend Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wird dem Beschuldigten in der (berichtigten) Anklageschrift vom 5. Mai 2023 unter Ziff. I Nachstehendes vorgeworfen (pag. 18 269 ff.): 11. Qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz