Über die Motivlage des Beschuldigten kann mangels Geständnisses nur spekuliert werden. Weil er auf die Medikamentenpackungen «D.________(Spitzname) – ruhig» schrieb und zu seiner Mutter sagte, er gebe der Strafklägerin Medikamente, damit sie sich beruhige, steht für die Kammer ausser Frage, dass er die Strafklägerin mindestens ruhigstellen wollte. Laut Arztbericht von Dr. med. AG.________ vom 24. Juli 2020 äusserte die Strafklägerin einen ungewollten Gewichtsverlust von 5 kg (pag.