SIT drü TÄG Schlächt, Stürm, Paranoia» (schwarze Festplatte ________). Diese Fotografie dokumentiert, dass die Strafklägerin mindestens bereits einige Wochen vor ihrer Flucht am 9. Oktober 2020 körperliche Beschwerden hatte und fürchtete, vom Beschuldigten vergiftet zu werden. Nach dem soeben Ausgeführten hat die Kammer keine Zweifel, dass der Beschuldigte der Strafklägerin wiederholt eigenmächtig Haldol mit dem Wirkstoff Haloperidol verabreicht hat. Ob er der Strafklägerin auch weitere verschreibungspflichtige Medikamente eigenwillig gab, kann offenbleiben. Über die Motivlage des Beschuldigten kann mangels Geständnisses nur spekuliert werden.