Die Aussagen des Beschuldigten sind jedoch nicht nur in sich widersprüchlich, sondern auch mit den objektiven Beweismitteln nicht in Einklang zu bringen. Seine Behauptung, seine Mutter habe einzig die sichergestellten drei Packungen Haloperidol-Richter 1.5 mg geschickt und er habe eine Tablette davon genommen (pag. 19 811 Z. 28 ff.), ist offenkundig unwahr. Die sichergestellten Packungen sind allesamt ungeöffnet, weshalb weder der Beschuldigte noch die Strafklägerin eine Tablette von diesen drei Packungen eingenommen haben können.