Sie sei «drauf» gewesen, wie wenn sie Drogen konsumiert hätte. Sie vermute, der Beschuldigte habe sie nachts ruhigstellen wollen, um seinen Geschäften nachgehen zu können, respektiv er habe sie töten wollen. Gestützt auf das Gutachten des IRM Zürich zur Haaranalyse der Strafklägerin kann als erstellt gelten, dass sie mindestens in den letzten zwei bis vier Monaten vor der Sicherstellung der Haarprobe am 26. November 2020, d.h. in der Zeit von ca. Ende Juli 2020 bis Ende September 2020, den Wirkstoff Haloperidol eingenommen hat; sei es bewusst oder unbewusst. Dieser Wirkstoff findet sich namentlich im Präparat Haldol (pag. 06 2044 ff.;