AKS Wie unter E. II.9.6.3.a hiervor ausgeführt, erzählte die Strafklägerin, der Beschuldigte habe sie, wann immer er Lust gehabt habe, zur Fellatio gezwungen. Das sei in den zehn Jahren einige Male vorgekommen. Im Wallis habe der Beschuldigte gar ein Video davon gemacht, wie sie stundenlang seinen Schwanz habe lutschen müsen. Er habe es gemocht, wenn sie ihn oral befriedigt habe. Er habe ihr gesagt, wie sie es machen müsse, wie sie ihre Zähne reinnehmen müsse. Er habe bestimmt, wie sie seinen Schwanz zu lutschen habe.