(begangen vom 1. April 2020 bis 9. Oktober 2020, indem er die Strafklägerin als «Schlampe» bezeichnete und sie mit Worten, wie «fick deine Mutter», und bulgarischen Schimpfworten verunglimpfte). Zudem erwähnte der Beschuldigte während eines überwachten Telefongesprächs gegenüber seiner Mutter einen Vorfall in Bulgarien, als er die Strafklägerin verprügelte (pag. 06 0321, pag. 006 0344). Kommt hinzu, dass der Beschuldigte die Strafklägerin mit Unterstützung von H.________ bewusst ausgesucht hat, um sie der Prostitution zuzuführen, und die Strafklägerin den Beschuldigten nicht aus Liebe geheiratet hat. So war auch bereits die Hochzeit erzwungen.