Wie von der Strafklägerin berichtet und dem Bericht über die psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung der Strafklägerin vom 7. September 2022 entnommen werden kann, reichte mit der Zeit – und entsprechend dem Phänomen der erlernten Hilflosigkeit nach SELIGMAN – nur schon die Androhung von körperlicher Züchtigung, um die Strafklägerin gefügig zu machen (eingehend dazu E. II.9.6.2.p hiervor). Der Beschuldigte ist rechtskräftig verurteilt wegen Menschenhandels (begangen vom 1. September 2010 bis 9. Oktober 2020), Förderung der Prostitution (begangen von August 2011 bis Oktober 2020), Vergewaltigung (begangen im Zeitraum