149 Wie von der Strafklägerin berichtet und dem Bericht über die psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung der Strafklägerin vom 7. September 2022 entnommen werden kann, reichte mit der Zeit – und entsprechend dem Phänomen der erlernten Hilflosigkeit nach SELIGMAN – nur schon die Androhung von körperlicher Züchtigung, um die Strafklägerin gefügig zu machen (eingehend dazu E. II.9.6.2.p hiervor).