Es war keine Liebesheirat. Nachdem er die Strafklägerin mit einer Bulgarienreise inkl. Geburtstagsfeier beeindruckte, brach er sie emotional und körperlich, indem er sie zunächst auf einem Feld und anschliessend im Haus seiner Mutter brutal verprügelte und wenige Tage danach erstmals vergewaltigte. In der Folge kam es wiederholt zur Androhung und Anwendung körperlicher, psychischer und verbaler Gewalt, womit der Beschuldigte gezielt eine Situation der erlernten Hilflosigkeit schuf.