Sie sei einfach nur froh gewesen, wenn es schnell gegangen und wieder vorbei gewesen sei. Die geradezu ironische Frage der Strafklägerin, ob sie jedes Mal hätte schreien sollen, illustriert, mit welcher Häufigkeit es zu derartigem ungewolltem Geschlechtsverkehr kam und wie ausweglos sie ihre Situation einschätzte. Die Strafklägerin beschrieb den ungewollten Vaginalverkehr bildhaft und konstant als «Besteigen». Der Beschuldigte sei mit seinem «scheiss Ranzen» auf sie gestiegen und habe sie mit seiner «scheiss grusigen Zunge und seinen gelben Zähnen» abgeleckt. Sie habe den 113 Kilogramm schweren Beschuldigten wegdrücken müssen, auch wegen ihren schmerzenden operierten Brüsten.