I.3.1 und I.3.2 AKS betreffend) Wie unter E. II.9.6.3.a hiervor dargelegt, berichtete die Strafklägerin, der Beschuldigte habe sie quasi täglich gegen ihren Willen und ohne Kondom vaginal penetriert. Das erste Mal sei gewesen, nachdem er sie auf einem Feld brutal zusammengeschlagen und sie während einer Woche im Bett habe liegen müssen. Der Beschuldigte sei zu ihr ins Zimmer gekommen und habe zu ihr gesagt, dass er nun Sex mit ihr wolle. Sie habe ihm mitgeteilt, dass sie das nicht wolle. Sie habe geweint und vergeblich versucht, ihn wegzustossen. Er sei so schwer gewesen und habe sie fast erdrückt.