__ könnte ihn verraten, riet ihm dieser doch zu sagen, dass er die Sprache nicht verstehe und sich nicht auskenne (pag. 06 357 f.). Entsprechend führte der Beschuldigte in der ersten Befragung vom 4. Dezember 2020 auf Vorhalt, wonach er die Preise, Leistungen, Arbeitszeiten, Anzahl Freier etc. bestimmt, und ihre Tätigkeit überwacht habe aus, das sei totaler Unsinn. Er könne die Preise nicht bestimmen, da er kein Deutsch könne, er könne weder lesen noch schreiben (pag. 06 955, Z. 234 ff.).