Trotz Gewalterfahrungen bereits während der ersten Bulgarienreise – das Gericht erachtet die von D.________ wiederholt und detailliert geschilderten Vorkommnisse während der ersten Bulgarienreise im September 2010 gemäss Anklageschrift Ziffern 3.1., 4.1. und 5. als beweismässig erstellt –, konnte sie sich den Plänen für eine Heirat nicht entziehen.