Der Beschuldigte hat die massgeblichen Faktoren selber aufgezählt (pag. 06 976, Z. 182, Z. 190 f., Z. 196 f.; pag. 1026, Z. 110 ff.), sie sei damals eine echte Drogensüchtige gewesen, habe eine sehr schwere Kindheit gehabt, sei sexuell belästigt worden und sei mit ihrer Familie zerstritten gewesen. Der Beschuldigte versprach ihr Reichtum, Sicherheit und ein schönes Leben. Er beschenkte sie, setzte aber schon in einem frühen Stadium der Beziehung auch Gewalt und Drohungen ein, um sie gefügig zu machen. Es war ein auf und ab in der Beziehung, vermeintliche «Liebe» ging einher mit Ausnützung, Gewalt, mit Druck und Drohungen. Es gab, wie D._____