_ zu wohnen, sie also nicht «auf der Strasse stand» und ihre persönliche Situation demnach nicht als ausgesprochen vulnerabel bezeichnet werden kann. Jedoch war sie in einer Umbruchphase in ihrem Leben, konsumierte viel Alkohol und Drogen und war ohne Geld und Arbeit, lebte eigentlich ohne grosse Zukunftsperspektive. Der Beschuldigte hat sich gemeinsam mit H.________ ein Bild von der Situation von D.________ gemacht. Sie wurde ihm als «leichte Frau» angekündigt, er wusste um ihre schwierige Kindheit, ihre Drogensucht und ihre insgesamt labile Lebenssituation. Der Beschuldigte hat die massgeblichen Faktoren selber aufgezählt (pag.