Das Gericht erachtet es als erstellt, dass der Beschuldigte D.________ gezielt für sich gewinnen wollte, um mit ihr nicht nur eine Beziehung einzugehen, sondern sie gleichzeitig auch für die Prostitution zu gewinnen. Er hatte von Beginn weg die Intention, sie als Prostituierte für sich arbeiten zu lassen. Er erkannte, dass sie sich in einer schwierigen Lebenssituation befand, auch wenn sie damals die Möglichkeit gehabt hat, bei I.________ zu wohnen, sie also nicht «auf der Strasse stand» und ihre persönliche Situation demnach nicht als ausgesprochen vulnerabel bezeichnet werden kann.