Hätte die Strafklägerin – wie vom Beschuldigten behauptet – alles an sich gerissen, das Geld verdient und den Beschuldigten weder Arbeiten noch Deutsch lernen lassen, hätte sie ihn auch ohne Weiteres verlassen können. Stattdessen tauchte sie jedoch Anfang Oktober 2020 unter und lebte bis im Sommer 2021 in Schutzeinrichtungen der FIZ, die sie nach wie vor ambulant betreut. Nach dem soeben Ausgeführten stellt die Kammer – abgesehen von der Häufigkeit der berichteten körperlichen Übergriffe – auf die Aussagen der Strafklägerin ab. 9.6.5 Zum Vorwurf des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution nach Ziff. I.1.1 und I.2.1 AKS