19 008, Z. 32). Sie verzichtete auf übermässige Belastungen, gleichbleibend beschrieb sie keine massiven Gewalterfahrungen anlässlich des Aufenthalts in der Schweiz. Sie wies aber unmissverständlich darauf hin, dass Frauen auf verschiedene Arten zur Prostitution gezwungen werden können. Die Aussage ist Ausdruck des differenzierten und unaufgeregten Aussageverhaltens von F.________, die nie versucht hat, ihre Situation übertrieben dramatisch darzustellen.