Weitergehend belastete der Beschuldigte die Untersuchungsbehörden, wonach man Einvernahmeprotokolle von F.________ unterschlagen habe und sie zu belastenden Aussagen, die sie so nicht habe machen wollen, gezwungen habe. Sämtliche seiner Vorwürfe erweisen sich als unhaltbar. Die Aussage von F.________, wonach «niemand sie gezwungen habe», befindet sich nach wie vor in den Protokollen. Sie wurde anlässlich der Hauptverhandlung mit dieser Aussage konfrontiert und gab darauf zur Antwort, es gebe «Zuhälter und Zuhälter» (pag. 19 008, Z. 32).