In einer weiteren Befragung gab er an, dass sie sich die Arbeiten beim Griechen und im Club selber gesucht und beschafft habe, wobei sie den Griechen bestohlen habe. Er bezeichnete sie als Lügnerin, als Banditin, als professionelle Prostituierte, die in die Schweiz gekommen sei, um sich hier zu prostituieren. Bereits H.________ hat F.________ in seiner Befragung ähnlich attackiert, dass sie aber seine Freundin gewesen sein soll, hat er, im Widerspruch zum Beschuldigten, nicht erwähnt.