Auch hinsichtlich der Anklagepunkten Ziff. 1.2 und Ziff. 2.2 (Delikte zum Nachteil von F.________), machte der Beschuldigte ausgesprochen widersprüchliche Aussagen. Bei der Aufzählung der Mitbewohner in der Wohnung im Wallis «vergass» er F.________. Dann gab er an, sie sei lediglich die Freundin von H.________ gewesen; sie seien in den Discos gewesen und hätten sich gegenseitig eine Woche gejagt, um einander zu ficken, worauf sie wieder abgereist sei. In einer weiteren Befragung gab er an, dass sie sich die Arbeiten beim Griechen und im Club selber gesucht und beschafft habe, wobei sie den Griechen bestohlen habe.