__ habe ihm Arbeit verboten. Er gab sich insgesamt als etwas hilflose, die Sprache nicht beherrschende ausländische Person, währenddem es ihm gemäss Akten durchaus möglich war, mit Marihuana zu handeln, Bankkonti zu eröffnen und zu unterhalten, eine Unternehmung an eine Person in Basel zu verkaufen etc. Bei den Aussagen des Beschuldigten zu den weiteren Vorwürfen, geht das Gericht beweiswürdigend von folgenden Überlegungen aus: