Die Aussagen des Beschuldigten sind zudem widersprüchlich in vielen (Kern)punkten. So war es eine schwierige Entscheidung, dass D.________ Prostituierte wird, dazu widersprechend hat sie aber ihre Arbeit geradezu genossen. In den ersten Aussagen wusste der Beschuldigte nichts davon, dass F.________ sich prostituierte, später aber führte er aus sie sei genau deswegen in die Schweiz gekommen. Im Weiteren führte er aus, dass er oft Arbeit gesucht habe, im Gegensatz dazu führte er aber auch aus, D.________ habe ihm Arbeit verboten.