Das Gericht ist klar der Auffassung, dass es sich nicht um betrunkene Gespräche, um «bla bla» gehandelt hat. Die Telefonate demaskieren die selbstoptimierenden Behauptungen des Beschuldigten, u.a. seine Behauptung, dass er den dringenden Wunsch gehabt habe, D.________ aus der Prostitution herauszuholen, was sie aber abgelehnt habe. Beispielhaft: «(…) weil eine Hure gibt dir bis am Ende, bis du mit ihr verheiratet bist 5-6 Jahren gibt dir 3 - 4000 Franken pro Monat – ohne dass du etwas arbeiten müssen» (pag. 06 874).