Konfrontiert mit verschiedenen Gesprächen aus der Echtzeitüberwachung und den aufschlussreichen Chatnachrichten, worin er D.________ versprach, ihr nichts mehr anzutun, ihr die weitere Arbeit als Prostituierte zu ersparen, erklärte der Beschuldigte pauschal so, dass er nur «dumm geredet» habe, es seien betrunkene Geschichten, alles «bla bla». Er habe ohnehin gewusst, dass er abgehört werde, eine Erklärung, die als unsinnig zu bezeichnen ist, zumal der Beschuldigte auch mehrfach und unmissverständlich über Drogen und mögliche Drogengeschäfte gesprochen hat. In diesem Zusammenhang ist auf das Telefonat vom 22. Oktober 2020 hinzuweisen, worin sein Gesprächspartner BF.