Dies betrifft namentlich seine Aussagen zur angeblichen Freiwilligkeit der Prostitutionstätigkeit von D.________, zum angeblich harmonischen und gewaltfreien Eheleben, oder zu seiner vermeintlichen Motivation, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, um für den ehelichen Unterhalt zu sorgen. Auch das Vokabular, welches der Beschuldigte immer wieder verwendete, wenn er in Telefonaten über D.________ sprach, gibt einen anderen Eindruck seiner angeblichen Wertschätzung ihr gegenüber.