geschickt. Die Strafklägerin habe diese allein genommen, zur Beruhigung. Er habe niemandem Medikamente gegeben. Er habe selbst einmal eine Tablette genommen. Damit konfrontiert, die sichergestellten Packungen seien ungeöffnet, weshalb er davon keine Tablette genommen haben könne, hielt er daran fest, seine Mutter habe lediglich die sichergestellten drei Packungen Haloperidol-Richter geschickt. Es gebe keine anderen Packungen (pag. 19 811 Z. 16 ff.; ähnlich bereits pag. 06 1085 Z. 216 ff.). Die Vorinstanz würdigte die Aussagen des Beschuldigten – weitgehend zutreffend – wie folgt (pag. 19 381 ff.