Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland erklärte der Beschuldigte gleichbleibend, dass er D.________ keine Medikamente gegeben habe. Seine Mutter habe ihr Medikamente zur Beruhigung gegeben und er habe, damit es nicht zu einer Verwechslung komme, «D.________(Spitzname) ruhig» darauf notiert: «Damit ich es nicht mit meinen Medikamenten verwechsle und sie versehentlich meine Tabletten nimmt» (pag. 19 045 Z. 36 ff.). D.________ könne perfekt kyrillisch und habe den Text daher lesen und verstehen können (pag. 19 044, Z. 34 ff.).