Er berichtete, er und die Strafklägerin hätten sich immer selbst geheilt. Sie hätten Medikamente aus Bulgarien bekommen, weil die Strafklägerin keine Krankenkasse gehabt habe und nicht zum Arzt habe gehen wollen (pag. 06 1354 Z. 203 ff.). Er gab an, dass D.________ mit seiner Mutter telefoniert habe und ihr gesagt habe, dass sie «etwas von innen auffresse». Da habe seine Mutter ihr per Post Medikamente geschickt, wobei D.________ diese nicht eingenommen habe. Man habe auch keinen entsprechenden Wirkstoff bei ihr im Blut gefunden, nur Kokain. Auf Vorhalt, dass dies so nicht zutreffe, erklärte der Beschuldigte, er wisse nicht, von welchem Medikament die Rede sei.