06 1084 Z. 219 ff.). Der Beschuldigte wurde auch an der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 23. Januar 2023 mit dem Vorwurf konfrontiert, D.________ im Jahr 2020 gegen ihren Willen und ohne ihr Wissen verschreibungspflichtige Medikamente, namentlich Haldol mit dem Wirkstoff Haloperidol, verabreicht zu haben. Als Folge der Einnahme dieser Medikamente sei sie krank geworden, es sei ihr übel geworden und sie habe an Gewicht verloren. Der Beschuldigte wies diesen Vorwurf von sich (pag. 06 1354, Z. 203). Er berichtete, er und die Strafklägerin hätten sich immer selbst geheilt.