Auf die Frage, was er mit seinen Comboxnachrichten an D.________ gemeint habe, als er ihr gesagt habe, sie müsse keine Angst haben, er werde sie nicht mehr anfassen (pag. 06 484 f.), gab der Beschuldigte Folgendes zu Protokoll (pag. 19 039, Z. 20 ff.): «Ich meine, das war im Oktober, als es mit dem Streit angefangen hat. Sie fing an zu halluzinieren, sie hatte Angst vor allem. Ich versuchte ihr zu erklären, dass sie keine Angst haben müsse, dass ich ihr Ehemann sei». ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 6.1 und Ziff. 8, Ziff. 6.2, Ziff. 7 mit Würdigungsvorbehalt, Ziff. 9 und Ziff. 10 […] ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 6.3