138 Sie. Sie ist total verrückt geworden und es ist nicht meine Schuld. Bitte untersuchen Sie sie auf Schizophrenie und andere Krankheiten» (pag. 06 1344 Z. 449 ff.). Auch den Vorwurf, die Strafklägerin zur Fellatio gezwungen zu haben, stritt er vehement ab: «Sie liebte es, zu blasen. Genau wie wir Männer es lieben, zu lecken, lieben es die Frauen, zu blasen. Ich entschuldige mich für die Aussprache, aber haben Sie von ʺ69ʺ nichts gehört. Ich sehe zum Beispiel auf diesen Videoaufnahmen nicht, dass sie zu etwas gezwungen wird» (pag. 06 1345 Z. 456 ff.; so auch pag. 06 1314 Z. 338).