Auf Vorhalt, der Aussagen von D.________, wonach er sie zuletzt im September 2020 in der ehelichen Wohnung vergewaltigt haben soll, er sie nach einem Streit auf das Sofa im Wohnzimmer gestossen habe, auf sie gestiegen sei, ihre Hände festgehalten habe, sie abgeleckt habe, und sie sodann trotz ihrer Gegenwehr vergewaltigt habe, gab der Beschuldigte an, das sei eine Lüge (pag. 06 1344, Z. 443). Danach sei die Polizei gekommen und sie sei ins Krankenhaus gebracht worden. Es sei nichts rausgekommen. Das sei nicht die Wahrheit. Sie wolle ihn einfach beschuldigen und ins Gefängnis schicken. Ohne Beweise einfach zu sagen, dass er sie vergewaltigt habe...