_ sei angewiesen worden ihn so zu belasten. In den ersten Befragungen habe sie noch keine solchen Vorwürfe vorgebracht (pag. 06 1343, Z. 392 ff.). Auch der Vorwurf, dass er sie erstmals bereits in Bulgarien vergewaltigt haben soll, treffe nicht zu. Seine Mutter sei im Haus gewesen. Man könne sie dazu befragen (pag. 06 1344, Z. 419). D.________ habe ihn danach gebeten, sie zu heiraten. Er frage, warum sie ihn geheiratet habe, wenn er sie angeblich zuvor vergewaltigt haben soll (pag. 06 1344, Z. 419 f.). Es sei auch nicht möglich, dass sie so etwas niemandem von der Familie oder der Bekanntschaft erzählt hätte (pag. 06 1344, Z. 432 f.).