06 1082 Z. 135 ff.). Auf die Ergänzungsfrage seines damaligen Verteidigers gab er an, letztmals Anfang Oktober Geschlechtsverkehr mit der Strafklägerin gehabt zu haben (pag. 06 1093 Z. 525 f.). An der Einvernahme vom 3. Juni 2021 gefragt, was er zur Anschuldigung der Strafklägerin sage, es habe während der Ehe keine einvernehmlichen sexuellen Kontakte gegeben, rief der Beschuldigte zu seiner Verteidigung die erstellten Sex- Fotos und -Videos an: «Das ist völliger Unsinn, sie können die Fotos von 2011 sehen. Dort sind wir in dieser Disco und sie sitzt auf meinem Schoss und man kann sehen, wie sie mich küsst und umarmt.