Sie hätten von Anfang an einen Kinderwunsch gehabt. Ab dem zehnten Monat habe er jedoch seinen Penis rausgezogen, bevor er gekommen sei, und auf den Bauch der Strafklägerin ejakuliert (pag. 06 1081 Z. 87 ff.). Es sei nie vorgekommen, dass er von der Strafklägerin wegen Sex abgewiesen worden sei (pag. 06 1081 Z. 108 ff.). Auf Vorhalt der gegenteiligen Aussagen der Strafklägerin insistierte der Beschuldigte: «Das ist völliger Unsinn, das können sie auch nicht beweisen. Aus zwei Gründen: Erstens, weil es nicht wahr ist. Und zweitens, weil sie die Wahrheit sagen muss, falls sie überhaupt ein Gewissen hat. Sie wurde von ihrer Schwester manipuliert.