Er habe D.________ wiederholt vorgeschlagen «lass uns lieber etwas anderes arbeiten», sie habe dies aber abgelehnt (pag. 19 033, Z. 3 f.). Er wäre gar nicht in der Lage gewesen, D.________ zu unterdrücken. Sie sei eine Schweizerin. Er könne sie nicht zwingen «Eine Hure ist eine Hure», er könne sie nicht davon abhalten, selbst wenn sie nur zur Toilette gehe, könne sie schnell mit jemand anderem schlafen (pag. 19 033, Z. 16 ff.). Er könne nur betonen, dass er keinen Menschenhandel betrieben habe (pag. 1035, Z. 28). ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 1.2 und 2.2 […] ad Vorwürfe zu AKS Ziff. 3, 3.2 und 4.2