Auf Vorhalt der Aussagen von D.________, wonach er sie oft geschlagen und mit dem Leben bedroht habe, sie Angst gehabt habe, dass er sie umbringen werde, wenn sie sich nicht prostituieren würde, erklärte der Beschuldigte, das seien alles leere Worte (pag. 06 1323, Z. 644 ff.). Der Beschuldigte verwies auf die Familienfotos und Videos, die ein anderes Bild der Beziehung zeigen würden. Er gehe davon aus, dass sie sich in diesen Mann, J.________, verliebt habe. Auch die Drogen hätten sie fertig gemacht. D.________ habe auch ihn, A.________, fertig machen wollen (pag. 06 1323, Z. 650).