Ich würde es mir nie erlauben, sie zu schlagen, ich habe sie aber geschubst. Dann hat sie sich am Schrank verletzt und sie hatte einen blauen Fleck am Rücken» (pag. 06 0953 Z. 159 ff.). Abweichend dazu gab er an der Einvernahme vom 4. Februar 2021 an, der Strafklägerin einmal ins Gesicht geschlagen zu haben, und zwar während der ersten Bulgarienreise (pag. 06 1061 Z. 155 f., pag. 06 1062 Z. 181 und Z. 187 ff.). Es sei «einfach so ins Gesicht» gewesen, aber nicht mit der Faust (pag. 06 1062 Z. 184 ff.). Die umfangreichen Aussagen des Beschuldigten werden nachfolgend nur knapp zusammengefasst wiedergegeben. Sie werden aufgegliedert und den einzelnen Anklagepunkten zugeordnet.