Es macht keinen Sinn»; pag. 06 0816). Sie scheute sich auch nicht, die Strafklägerin gegenüber der Staatsanwaltschaft zu diffamieren, indem sie wiederholt und zusammenhangslos auf deren Drogenkonsum zu sprechen kam. Hellhörig macht auch, dass sie an ihrer Einvernahme abschliessend – und im Wissen darum, was ihrem Vater vorgeworfen wird – hervorhob, der Beschuldigte und die Strafklägerin hätten es gutgehabt. Das zeigt, dass sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (und wohl auch gegenüber sich selbst) nicht eingestehen wollte, was ihr Vater der Strafklägerin während zehn Jahren angetan hat.