Die Kammer teilt diese Würdigung nicht. Die vorinstanzliche Erwägung, die Bezeichnung der Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Strafklägerin als «harmonisch» dürfte zutreffen, mutet mit Blick auf die rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldsprüche grotesk an. S.________ ist auch nicht eine bloss «grundsätzlich» nicht neutrale Zeugin, sondern gar keine neutrale Zeugin. Sie riet ihrem Vater am 21. Oktober 2020 zu fliehen («Meiner Meinung nach – verkauf die Sachen, pack dein Gepäck und fliehe Papa. Es macht keinen Sinn»;