Wenig plausibel ist ihre Erklärung, wonach sie nicht gewusst habe, womit ihr Vater und D.________ ihr Einkommen verdient hätten, umso weniger, als sie festgestellt haben dürfte, dass offenbar genug Geld vorhanden war. Es ist nicht klar, welche Überlegungen sie angestellt hat, erstellt ist allerdings, dass sie ihrem Vater nach der Flucht von D.________ telefonisch nahelegte «meiner Meinung nach – verkauf die Sachen, pack dein Gepäck und fliehe, Papa» (pag. 06 815). Insgesamt sind ihre Aussagen für das Beweisverfahren und die umstrittenen Beweisfragen aber nicht von vorrangiger Relevanz.