_ kann als Tochter des Beschuldigten grundsätzlich nicht als neutrale Zeugin bezeichnet werden. Ihre Aussagen über die wahrgenommene harmonische Beziehung ihres Vaters mit D.________ decken sich allerdings mit den Aussagen weiterer Personen im Umfeld des Paares und dürften daher zutreffen. Wenig plausibel ist ihre Erklärung, wonach sie nicht gewusst habe, womit ihr Vater und D.________ ihr Einkommen verdient hätten, umso weniger, als sie festgestellt haben dürfte, dass offenbar genug Geld vorhanden war.