06 2027 Z. 273 ff.). Auf die Frage, was sie dazu zu berichten habe, dass ihr Vater die Anruflisten der Mobiltelefone der Strafklägerin auftreiben wollte, behauptete sie zunächst, die Frage nicht zu verstehen. Auf Wiederholung der Frage erklärte sie, ihr Vater habe sich bei den Kontaktpersonen der Strafklägerin erkundigen wollen, ob es jener gutgehe. Sie selbst habe gar nichts gemacht. Sie seien gemeinsam beim Telefonanbieter gewesen und ihr Vater habe sie gebeten, ein paar Telefonnummern anzurufen, weil er kein Deutsch spreche. Sie habe vermutlich zwei Nummern angerufen, darunter einen Mann aus OK.________ [Anmerkung der Kammer: J.________] (pag. 06 2028 Z. 281 ff.).