mich nie interessiert. Ich weiss, dass er in London als Lastwagenchauffeur arbeitete. Ich hatte keinen grossen Kontakt zu ihm. Ich habe auch D.________ nicht gefragt, was sie arbeitet. Ich habe nur gehört, dass sie in einer Bar oder in einem Café arbeite. Ob das legal war oder nicht, kann ich nicht sagen» (pag. 06 2025 Z. 183 ff.). Erst von der Polizei habe sie über die Prostitutionstätigkeit von D.________ erfahren (pag. 06 2025, Z. 193 ff.). Auf die Frage, was sie zum Vorwurf sage, dass die Strafklägerin von ihrem Vater zur Prostitution gezwungen worden sei, behauptete sie: «Also wenn's so ist... Ich weiss es nicht. Überall das, weiss ich nichts.