Was ihr Vater oder was D.________ gearbeitet hätten, wisse sie nicht, sie habe keine Ahnung. Sie habe ihn nie danach gefragt. Es interessiere sie nicht. Sie seien alt genug (pag. 06 2025, Z. 178 ff.). Sie wisse, dass die Strafklägerin ihrem Vater gesagt habe, dass er nicht arbeiten dürfe. Jene sei sehr eifersüchtig auf andere Frauen gewesen. Sie vermute, jene habe sich selbst nicht geliebt. Ihr Vater habe ihr auch gesagt, sie solle der Strafklägerin sagen, dass sie schön sei. Aber jene habe sich vermutlich nicht selbst geliebt und sei eifersüchtig auf andere Frauen gewesen (pag. 06 2025 Z. 172 ff.). Auf die Frage, ob sie nie gefragt habe, was ihr Vater arbeite, meinte sie: «Nein, es hat