Kollegen der Strafklägerin kenne sie nicht. Die beiden seien non-stop zusammen gewesen. Ihr Vater habe mehr Besuch (Freunde und Familie aus Bulgarien) gehabt als die Strafklägerin (pag. 06 2024 Z. 158 ff., pag. 06 2023 Z. 120). Die Frage, ob ihr bekannt sei, dass ihr Vater gewalttätig gegenüber der Strafklägerin geworden sei, verneinte sie. Ihr Vater habe D.________ über alles geliebt. Es gebe viele Fotos, die das beweisen würden. Auch D.________ habe ihr geschrieben, dass sie ihren Mann lieben würde und er alles für sie sei (pag. 06 2025, Z. 165 ff.).