129 Strafklägerin. Sie habe selten nachgefragt, ob alles gut sei, weil es sie nicht interessiert habe (pag. 06 2025 Z. 180 f.). Auf Erkundigung, was sie damit gemeint habe, dass ihr Vater «verrückt» gewesen sei, bevor er die Strafklägerin kennengelernt habe, präzisierte sie, früher habe er einfach sein Leben gelebt, habe Spass gehabt und getrunken. Mit der Strafklägerin sei er ruhiger geworden (pag. 06 2030 Z. 380 ff.). Auf Erkundigung nach dem Beziehungsnetz der Strafklägerin führte sie aus, sie habe ein paar Mal deren Mutter gesehen. Kollegen der Strafklägerin kenne sie nicht.