Auf die Frage, was sie über die Beziehung zwischen ihrem Vater und der Strafklägerin wisse, gab S.________ an, diese sei immer gut gewesen. Die beiden seien immer zusammen gewesen; hätten zusammen gegessen, Spass gemacht und seien gemeinsam in die Ferien gegangen. Es sei alles gut gewesen, sie wisse nichts Schlechtes. Die Strafklägerin habe manchmal eine Krise gehabt, weil sie Marihuana geraucht habe. Mit der Strafklägerin sei ihr Vater wirklich ruhig geworden, anders als früher. Früher sei er etwas «verrückt» gewesen, das könne ihre ganze Familie bestätigen (pag. 06 2024 Z. 142 ff.). Man habe aber mehr über sie (S.___